Wichtige Änderungen der Bedingungen bei nicht werblicher DIALOGPOST ab 1. 1.2020


Neue Bedingungen für Sendungsinhalte bei werblicher und nicht werblicher Post

Mit DIALOGPOST konnte bisher werbliche und nicht werbliche Post versendet werden. Dies verstößt jedoch nach aktueller Rechtsprechung gegen die Vorgaben des Postgesetzes.

 

Zum 1. Januar 2020 ändern sich daher die Bedingungen für Sendungsinhalte der DIALOGPOST: Ab diesem Zeitpunkt darf nur noch Werbung mit DIALOGPOST versendet werden.

 

Was bedeutet das?

Sendungen, die bisher als DIALOGPOST versendet wurden, aber keine Werbung darstellten, müssen ab 1. Januar 2020 als Briefpost versendet werden.

 

Wann müssen ab 1. Januar 2020 Sendungen als DIALOGPOST, wann als Briefpost versendet werden?

Als DIALOGPOST (auch DIALOGPOST International) werden weiterhin alle Sendungen versendet, die einen rein werblichen Hauptzweck haben, z.B. Mitteilungen, die der Kunden- oder Mitgliederbindung und -gewinnung dienen. 

 

Als Briefpost werden alle Sendungen versendet, deren Anlass nicht werblich ist, z.B. Mitteilungen, bei denen allgemeine Informationen und persönliche Mitteilungen im Vordergrund stehen. Beispiele für werbliche bzw. nicht werbliche Sendungsanlässe finden Sie in beigefügter Übersicht.

 

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Unter der Adresse https://deutschepost.de/dialogpost2020 finden Sie die ab 1. Januar 2020 geltenden Bedingungen und neuen Konditionen der DIALOGPOST, Informationen zur Einlieferung von nicht werblichen Postsendungen sowie weiterführende Kontaktmöglichkeiten. 

 

Quelle: Deutsche Post AG

 


Beispiele für Sensungsinhalte bei nicht werblicher Post


Sendungen mit nicht werblichen Inhalten sind schriftliche Mitteilungen, die allgemeine oder persönliche Informationen zum Hauptzweck haben. Diese können zukünftig nur noch als Briefpost versendet werden.

 

Beispiele für nicht werbliche Sendungsanlässe, für die der Versand ab 1.1.2020 nur als Briefpost möglich ist:

  • Markt- und Meinungsforschung
  • allgemeine Kundeninformationen (AGB-Ände- rungen, Reiseunterlagen, Bestellbestätigungen, Preisanpassungen)
  • Rückrufaktionen
  • konkrete Nutzungshinweise (z. 8. von Kredit- karten, Versicherungen, zu einem bestehenden Vertrag)
  • Vertragslaufzeiten, -änderungen, -kündigungen öffentliche Bekanntmachungen oder Mitteilungen Jahres- undGeschäftsberichte
  • Preislisten Bescheide
  • Einladungen zu Jahreshaupt-, Aktionärs- und Mitgliederversammlungen Wahlbenachrichtigungen Zahlungsaufforderungen (z. 8. Rechnungen, Mahnungen)
  • Mitgliederausweise
  • Publikationen (Abo- und Presseerzeugnisse) Mitarbeiterzeitungen und Einladungen an Mitarbeiter
  • Informationen über Umfirmierungen, Geschäfts- übernahmen, Firmenumzüge, u.ä.

Quelle: Deutsche Post AG


Beispiele für Sendungsinhalte bei werblicher Post


Sendungen mit werblichen Inhalten dienen der Gewinnung und Bindung von Kunden und Mitgliedern. Sie motivieren zum Kauf oder zur Nutzung von Produkten und Dienstleistungen.

 

Ebenso werblich sind kostenlose Angebote oder spezielle Informationen, die der positiven Darstellung von z. B. Unternehmen , Marken, Produkten oder auch Personen dienen.

 

Beispiele für werbliche Sendungsanlässe, deren Versand weiterhin mit DIALOGPOST möglich ist:

  • Mitteilungen inkl. Gratisproben , -mustern und -werbeartikeln sowie Sachets Imagewerbung, Parteienwerbung Einladungen zuVeranstaltungen, wie z. B. Stadtfeste und Ausstellungen, oder zu Gewinnspielen
  • Mitteilungen im Rahmen von Bonusprogrammen in Verbindung mit Angeboten Kundenmagazine
  • Spendenaufrufe Glückwünsche
  • Kundenkarten (keine Ersatzkarten)

Quelle: Deutsche Post AG